Das Arbeitsrecht in Luxemburg ist äußerst formbetont; dies bedeutet, dass während sämtlicher Phasen der Arbeitsbeziehungen ein uneingeschränktes Bewusstsein hinsichtlich der Verpflichtungen und Vorgaben formbezogener Art vorliegen muss, die das luxemburgische Arbeitsgesetzbuch und die Gesetze ganz allgemein vorschreiben.
Unsere Maßnahmen beschränken sich nicht nur auf die gütliche oder gerichtliche Lösung von Konflikten zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten in einem erschwerten Umfeld.
In der Tat bevorzugen wir stets entsprechende Maßnahmen schon vor Abschluss des Arbeitsvertrages.
Diese Unterstützung sollte daher vor Aufnahme der Arbeitsbeziehungen stattfinden und anschließend während ihres gesamten Bestehens fortgeführt werden; sie wird es unseren Mandanten gestatten, in den Genuss einer besonderen Sicherheit und eines guten Überblicks im Management Ihres Personals zu kommen.
Wir führen insbesondere Beratungen bei der Abfassung der Arbeitsverträge durch, ebenso wie bei der Einrichtung von disziplinarischen Maßnahmen (Abmahnungen), einseitigen Abänderungen des Arbeitsvertrags, bei Vorgesprächen zur Vorbereitung von Entlassungen, Umsetzung von Entlassungen aus disziplinarischen oder wirtschaftlichen Gründen, ebenso wie gegebenenfalls bei der Aushandlung und Abfassung von Vergleichen oder gütlichen Einigungen.
Vor kurzem waren wir ebenfalls im Rahmen mehrerer Angelegenheiten tätig, die sich auf Entlassungen von Betriebsräten bezogen, sowie ebenfalls im Zusammenhang mit Problemen im Rahmen des Elternurlaubs.